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Sprechtage für Augenprothesenträger für das Jahr 2012 !
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Werte Patienten, bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Hinweise:
Um einen besser organisierten Sprechtag durchführen zu können, macht es sich erforderlich, daß sich jeder Patient in unserem Stammbetrieb in Lauscha telefonisch unter Telefon: 036702/280-10 oder schriftlich anmeldet. Durch diese Voranmeldung wird eine optimale Versorgung erreicht, da längere Wartezeiten für Sie als Patient wegfallen. Falls Sie einmal den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Für Patienten der AOK, Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen genügt eine ärztliche Verordnung (Rezept), möglichst von einem Augenarzt ausgestellt. Wichtig ist, dass auf dem Rezept die Diagnose für den Verlust des Auges vom Arzt eingetragen wird. Wird jedoch innerhalb eines Jahres eine zweite Augenprothese benötigt, so muß das Rezept der Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Kriegsversehrte müssen jede Neuanfertigung vorher schriftlich bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen.
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Bitte beachten:
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Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen müssen nach § 33SGB V eine Zuzahlung in Höhe von 10,- pro Hilsmittel entrichten. Hiervon befreit sind:
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- Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren
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- Versorgungsamt ((Kriegsversehrte), Berufsgenossenschaften (BG durch Arbeitsunfall verursachte Augenentnahme!)
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- Unfallkassen und Privatversicherte
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- Von der Zuzahlung befreite Personen
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Das Rezept für eine Augenprothese verliert nach 28 Tagen seine Gültigkeit.
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Wichtig ist, dass die Diagnose bzw. der Grund der Neuverordnung vor Ablauf eines Jahres der letzten Versorgung mit einer Augenprothese auf dem Rezept vom Arzt eingetragen werden!
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Wenn infolge höherer Gewalt, Krankheit, Unfall und dgl. eine Durchführung des Sprechtages,wie angegeben nicht möglich ist, kann die Firma keinerlei Haftung übernehmen.
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Lieferant für alle Kassen
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Achtung!!! Vorbestellung Notwendig unter: Tel: 036702/28010
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per Fax: 036702/28013
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